REACH

REACH –
Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von Chemikalien

Dieses „europäische Chemikaliengesetz“ ist äußerst komplex. Es betrifft nicht nur Chemikalien im landläufigen Sinn, sondern im Prinzip alle Stoffe, die in der EU verwendet werden. Und da alle stofflichen Produkte aus chemischen Stoffen bestehen, gibt es nur wenige Bereiche, die von REACH nicht direkt oder indirekt betroffen sind.

Das Wichtigste: alle Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, sind bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zu registrieren. Das gilt auch für Stoffe, die schon seit vielen Jahren auf dem Markt sind. Dazu sind ihre (gefährlichen) Eigenschaften zu ermitteln und mit ihren Verwendungsbedingungen zu vergleichen. Nur solche Stoffe und Verwendungen werden registriert, die ein ausreichendes Maß an Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleisten.

Es gibt dabei zahlreiche Sonderfälle und auch Ausnahmen – vor allem für solche Stoffe und Verwendungen, die in anderen Gesetzen und Verordnungen bereits umfassend geregelt sind. Das betrifft z. B. Medikamente, Lebensmittel oder Biozide.

Die Registrierung von Stoffen erfolgt gestaffelt nach Mengen, um den Arbeitsaufwand für Industrie und Behörden bewältigen zu können. Bisher mussten Stoffe in Mengen über 100 t/a registriert werden; bis Juni 2018 sind nunmehr die Stoffe ab 1 t/a abzuarbeiten. Somit sind auch viel mehr kleine und mittlere Betriebe betroffen als bei den großvolumigen Stoffen.

Wir bei ExperChem unterstützen unsere Kunden von Anfang an bei der Umsetzung der REACH-Verordnung. Diese Unterstützung reicht von der Beantwortung spezieller Fragen (etwa wie ein „Helpdesk“) bis hin zur kompletten Erledigung der notwendigen REACH-Aktivitäten im Auftrag. Sie wird jeweils maßgeschneidert an die Bedürfnisse und Wünsche angepasst.

Im Rahmen dieser Tätigkeiten haben wir bereits Dutzende von Stoffen für unsere Kunden registriert, auch als sogenannte federführende Registranten von Stoffen. Dabei arbeiten wir mit externen Labors und Spezialisten zusammen (z. B. Toxikologen), die wir nur hinzuziehen, soweit es für die konkrete Fragestellung erforderlich ist. Als Chemiker und ausgebildete Sicherheitsfachkraft mit langjähriger Industrie-Erfahrung steuern wir eigene Kompetenz bei.

Unsere Tätigkeiten im Auszug:

  • Beratung und innerbetriebliche Schulung rund um REACH
  • Analyse des Stoff-Portfolios im Hinblick auf Registrierungspflichten
  • Überprüfung auf Ausnahmen oder Erleichterungen im Rahmen der REACH-Verordnung
  • Erstellung und Übermittlung von Meldungen nach der CLP-Verordnung (= Nachfolge der Gefahrstoff-Verordnung)
  • Technische Unterstützung bei der Kommunikation mit Behörden, Mitregistranten und nachgeschalteten Anwendern (= Kunden unserer Kunden)
  • Erstellung von Dossiers sowie Übermittlung an die ECHA
  • Nachverfolgung und Aktualisierung von bestehenden Registrierungen
  • Alleinvertretung für Hersteller aus Nicht-EU-Ländern

ExperChem ist Gründungsmitglied des Alleinvertreterverbandes ORO.